STREETBALL FUN-NIGHT 2023


Teilnahmebedingungen

  1. Turnierregeln
    Die Streetball Fun-Night des ESV Lokomotive Arnstadt e.V. ist ein Basketball-Freizeit-Turnier, an dem Sportlerinnen und Sportler ab 12 Jahren teilnehmen können. Der Spaß und die Freude am Basketballsport steht dabei im Vordergrund der Veranstaltung. Gespielt wird nach den bekannten Streetball-Regeln im 3 vs. 3 auf einen Korb. Ein Team besteht aus max. 5 Spielern. Weitere Details werden vor Turnierbeginn bekannt gegeben.
  2. Altersklassen
    YOUNG GUNS (Jahrgänge 2007-2011)
    GOLDIES (Jahrgänge 2006 und älter)
    Die/ der älteste Spieler/in des Teams bestimmt die Altersklasse!
  3. Anmeldung
    Anmeldebeginn ist der 17.11.2023. Die Anmeldung erfolgt unter Angabe der Altersklasse und des Teamnamen per E-Mail an info@lokarnstadt.de. Doppelmeldungen sind nicht zulässig! Die Teilnehmerplätze je Altersklasse sind begrenzt! Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn der Teilnehmerbeitrag auf dem Konto des ESV Lokomotive Arnstadt e.V. gebucht ist. Die Teams erhalten anschließend eine Bestätigungsmail.
  4. Teilnehmerbeitrag
    Der Teilnehmerbeitrag beträgt 20,- € pro Team und ist bis zum 10.12.2023 auf folgendes Bankkonto zu entrichten:
    Empfänger: ESV Lokomotive Arnstadt e.V.
    IBAN: DE14 8405 1010 1010 2523 28
    BIC: HELADEF1ILK
    Verwendungszw.: Altersklasse + Teamname
  5. Rücktritt/Stornierung
    Ein Rücktritt muss dem Veranstalter gegenüber per E-Mail bis zum 13.12.2023 erfolgen. Bei Stornierungen nach dem 13.12.2023 oder bei Nichtteilnahme am Turnier erfolgt keine Erstattung des Teilnehmerbeitrages!
  6. Versicherung
    Alle Sportlerinnen und Sportler sind für die Dauer des Turniers unfallversichert. Für von den Sportlerinnen und Sportlern verursachte Schäden jeglicher Art oder bei Verlust von Wertgegenständen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
  7. Weisungsbefugnis
    Der ESV Lokomotive Arnstadt e.V. übernimmt die Leitung des Turniers. Die Sportlerinnen und Sportler sind aufgefordert, den Anweisungen der Verantwortlichen unbedingt Folge zu leisten, um einen reibungslosen Turnierablauf zu gewährleisten. Bei Nichtbefolgen, grob fahrlässigem Verhalten, Gefährdung der eigenen oder der Sicherheit anderer Sportlerinnen und Sportler, sind die Verantwortlichen berechtigt, die/den Sportler/in mit sofortiger Wirkung vom Turnier auszuschließen.
  8. Jugendschutz
    Für alle Sportlerinnen und Sportler gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert